Staatliche Gleichstellungspolitik


Hier der Beschluss des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) der INOFFIZIELL beschlossen wurde. Das heißt; dass die Meinung bzw. der Entscheid des Steuerzahlers bei diesem Beschluss NICHT berücksichtigt wurde. Der Staat handelt also ohne Befürwortung seiner Bürger!



Mi 09.07.2014

Strategie "Gender Mainstreaming"

Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen, für das sich international der Begriff "Gender Mainstreaming" etabliert hat, basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet die Politik, Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter beitragen. Ein solches Vorgehen erhöht nicht nur die Zielgenauigkeit und Qualität politischer Maßnahmen, sondern auch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtliche Vorgaben

Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des "Gender Mainstreaming" ergeben sich sowohl aus dem internationalen Recht als auch aus dem nationalen Verfassungsrecht.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Auf Ebene der Europäischen Union wurde der "Gender Mainstreaming"-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag vom 1. Mai 1999 verbindlich festgeschrieben. Seit der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2008 ist die Verpflichtung der EU zu "Gender Mainstreaming" in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgeschrieben.

Grundgesetz

Auch aus dem deutschen Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt nach der Änderung von 1994 nicht nur: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG), sondern nimmt den Staat ausdrücklich in die Pflicht, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG).
Die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit ist daher wesentlicher Bestandteil des politischen Handelns der Bundesregierung in allen Politikbereichen.

Bundesgesetze

Daneben findet sich die Verpflichtung zur Umsetzung und Beachtung von Gleichstellung im Sinne des "Gender Mainstreaming" auch in Bundesgesetzen wie zum Beispiel bei der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9 Nr. 3 SGB VIII): Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden.

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

Die Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) durch Kabinettbeschluss vom 26. Juli 2000 ist ein weiterer Schritt zur Verankerung von "Gender Mainstreaming". Der neue § 2 GGO stellt alle Ressorts der Bundesregierung vor die Aufgabe, das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen.
Diese europarechtlichen und nationalen Regelungen bedeuten, dass Gleichstellungspolitik und "Gender Mainstreaming" rechtlich geboten sind. Damit verlieren sie auch bei einem Wechsel an der Spitze von Verwaltung und Politik nicht ihre Gültigkeit.

Politische Vorgaben

Mit dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 wurde eine wichtige politische Voraussetzung für die Einführung von "Gender Mainstreaming" geschaffen, indem das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit als durchgängiges Leitprinzip von Regierungshandeln anerkannt und bestimmt wurde, dieses mittels einer Einführungsstrategie zu fördern. In der Folge wurden verschiedene Arbeitshilfen entwickelt, um Entscheidungsprozesse für Gesetze, Programme, Forschungsprojekte, Fördermaßnahmen, verwaltungsinterne Maßnahmen, wie beispielsweise Personalentwicklung, und vieles mehr auch nach dem Prinzip des "Gender Mainstreaming" zu gestalten.


Quelle: Strategie "Gender Mainstreaming" (BMFSFJ)